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Mitteldeutscher Hundezucht Verband e.V.

Nationaler und internationaler Dachverband

 

Gerichtsurteile

Osnabrück (jur). Hundebesitzer müssen keinen Leinenzwang für ihr Tier hinnehmen, nur weil sich ein anonymer Bürger beim Ordnungsamt beschwert hat. Eine anonyme Beschwerde über einen vermeintlich aggressiven Hund ist nicht verwertbar, stellte das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem am Donnerstag, 17. November 2011, verkündeten Urteil klar (Az.: 6 A 90/10).

Eine Hundehalterin, die in die Beißerei zweier Hunde eingriff, um ihr eigenes Tier zu schützen, dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wurde, erhält von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die 11. Kammer verhandelt am 26.05.2010 um 12:15 Uhr im Saal 3 2 Klagen um die Quarantäneanordnungen für 2 Hunde auf dem Flughafen Hannover.

11. Kammer des Gerichts weist vier Eilanträge einer Hundehalterin aus Varrel (Landkreis Diepholz) ab

Die Antragstellerin bewohnt einen Resthof in einem Ortsteil von Varrel und hielt dort neben zahlreichen Tieren (Katzen, Hängebauchschweinen, Pferden und Ziegen) mehr als 100 Hunde (bekannt als "Gnadenhof Momo").

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