Ich bin Halter eines Staffordshire-Bullterrier. Bis wann und bei welcher Behörde muss ich die Erlaubnis zum Halten dieses Tieres beantragen?
Die Erlaubnis ist innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 1. Oktober 2011 bei der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft oder der erfüllenden Gemeinde des Wohnsitzes des Halters zu beantragen. Dies gilt auch für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ThürTierGefG).