Ich will einen Hund der Rasse Pitbull-Terrier im Ausland kaufen und nach Thüringen einführen. Was habe ich zu beachten?
Das ThürTierGefG enthält hierzu keine Regelungen. Zuständig für die Regelung solcher Sachverhalte mit einem Bezug zum Ausland ist der Bund. Dieser hat durch Erlass des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungesetzes bereits im Jahre 2001 die Einfuhr und die Verbringung von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire¬Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden grundsätzlich verboten.