Ich bin Halter eines gefährlichen Hundes und erwarte am Wochenende Gäste. Worauf habe ich zu achten?
Generell gilt, dass der Hund während der Anwesenheit der Gäste so zu halten ist, dass er diese nicht gefährden kann. Befinden sich unter den Gästen minderjährige Personen, hat der Halter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der gefährliche Hund nicht oder nur unter seiner Aufsicht in Kontakt zu den Minderjährigen kommt (vgl. § 12 Abs. 3 ThürTierGefG).