Die Chipdaten müssen der zuständigen Behörde vom Halter angezeigt werden. Damit können die Behörden insbesondere im Falle des Entlaufens oder der Aussetzung eines Hundes die Person des Halters zuverlässig feststellen. Auch bei eventuellen Beißvorfällen mit Hunden kann an Hand der Chipdaten die Person des Halters schnell festgestellt werden.