Ich komme aus einem anderen Bundesland und möchte mit meinem Hund gerne einige Urlaubstage in Thüringen verbringen? Muss ich den Hund jetzt extra „chippen" lassen und muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Nein, für Urlauber aus anderen Bundesländern gilt weder die allgemeine Chippflicht, noch gilt die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, sofern sie sich nicht länger als zwei Monate ununterbrochen in Thüringen aufhalten. Auch die Pflicht zur Unfruchtbarmachung für gefährliche Hunde der gelisteten vier Rassen gilt in diesem Fall nicht (vgl. § 13 Abs. 1 ThürTierGefG).