Ich komme aus einem anderen Bundesland und möchte gerne einige Urlaubstage in Thüringen verbringen und möchte dabei meinen Staffordshire-Bullterrier mitbringen. Benötige ich für die Zeit des Aufenthalts in Thüringen eine Erlaubnis?
Nein, die Erlaubnispflicht gilt nicht für Halter von gefährlichen Hunden, die keinen Wohnsitz in Thüringen haben und sich nicht länger als zwei Monate ununterbrochen mit dem gefährlichen Hund in Thüringen aufhalten (vgl. § 13 Abs. ThürTierGefG).