Ich wohne in einem anderen Bundesland, will aber demnächst mit meinen Staffordshire-Bullterrier nach Thüringen ziehen. Gilt meine Genehmigung/Erlaubnis auch in Thüringen?
Nein, grundsätzlich muss in Thüringen eine neue Erlaubnis innerhalb eines Monats nach dem Umzug beantragt werden. Allerdings kann eine in einem anderen Bundesland erteilte Sachkundebescheinigung im Zuge des Genehmigungsverfahrens in Thüringen anerkannt werden, wenn sie den in Thüringen festgelegten Prüfungsstandards entspricht (vgl. § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3 ThürTierGefG).