Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

Darüber hinaus gelten solche Hunde - gleich welcher Rasse - als gefährlich, die auf Grund ihres Verhaltens - etwa Beißattacken oder sonstiges aggressives Verhalten - nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ThürTierGefG).

 

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