Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG sieht vor, dass eine Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten ist. Dies bedeutet aber nicht, dass eine bestehende Versicherung nicht gekündigt werden darf; in diesem Fall muss aber gleichzeitig eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.